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Abendhauptschule - Schulabschluss auf zweitem Bildungsweg

Schülerinnen mit Ordnern

Lernen in der Abendhauptschule

Wer die Schule als Jugendlicher ohne Abschluss verlässt, hat oft nur sehr begrenzte Möglichkeiten, eine Berufsausbildung zu absolvieren und muss mit dementsprechend schlechten Chancen
auf dem Arbeitsmarkt rechnen. Daher lohnt es sich auch noch mehrere Jahre nach dem Verlassen der Schule, den Hauptschulabschluss nachzuholen, um im danach möglicherweise auch eine höhere berufliche Qualifikation zu erwerben.

In einem bis anderthalb Jahren zum Hauptschulabschluss
Für den Erwerb eines Hauptschulabschlusses auf dem zweiten Bildungsweg müssen in der Regel anderthalb Jahre eingeplant werden, bei Erfüllung besonderer Voraussetzungen ist dies jedoch auch innerhalb eines Jahres möglich. Der Unterricht findet in der Regel an drei bis vier Abenden pro Woche statt. Die Unterrichtsfächer entsprechen denen, die auch im regulären Schulbetrieb gelehrt werden. Neben Deutsch und Mathematik gehören dazu beispielsweise Englisch, Geographie, Geschichte und Politik sowie Biologie, Chemie und Physik. Am Ende des Kurses sind muss das geforderte Leistungsniveau im Rahmen von Prüfungen nachgewiesen werden. Das einzige “Zugeständnis” an den straffen Zeitplan von Abendschülern besteht darin, dass Schulfächer wie Sport, Musik oder Kunst im Rahmen der Abendhauptschule nicht zum Curriculum gehören.

Oft keine Kosten – aber auch kein Bafög
Beim Erwerb eines Hauptschulabschlusses an einer staatlichen Abendschule fallen in der Regel keine Kosten für Unterricht und Prüfungen an. Abendschulen, die sich nicht in staatlicher Trägerschaft befinden, können jedoch durchaus Gebühren erheben. Eine Förderung des Besuchs der Abendhauptschule durch Bafög-Zahlungen ist jedoch nicht möglich.

Voraussetzungen für den Besuch der Abendhauptschule
Voraussetzung für die Zulassung zur Abendhauptschule ist zum einen, dass die allgemeine zehnjährige Schulpflicht bereits erfüllt wurde. Zum anderen darf der Betreffende in dem jeweiligen
Bundesland noch keinen Hauptschulabschluss oder einen anderen Schulabschluss, der diesem gleichwertig ist, erworben haben. Teilweise wird zudem der Nachweis einer Berufstätigkeit verlangt,
während andere Schulen nicht darauf bestehen. In einigen Fällen müssen darüber hinaus auch bestimmte Kenntnisse – etwa ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch – nachgewiesen werden, bevor der Bewerber zur Abendhauptschule zugelassen wird.