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Weiterbildungsmöglichkeiten während der Elternzeit

Weiterbildung und Elternzeit

Arbeitsrechtlich dürfen sich Arbeitnehmer weiterbilden

Wenn sich Arbeitnehmer während einer Elternzeit weiterbilden möchten, dann steht dem arbeitsrechtlich grundsätzlich nichts im Wege. Arbeitgeber müssen nichtbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen allerdings finanziell nicht unterstützen. Auf der anderen Seite gibt es auch innerbetriebliche Maßnahmen der Berufsbildung. In bestimmten Fällen kommt auch eine Teilnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Frage, die sich eigentlich in Elternzeit befinden.

Die Auswahl trifft dabei der Arbeitgeber, der Betriebsrat kann Vorschläge für die Teilnahme von Arbeitnehmern oder Gruppen von Arbeitnehmern des Betriebs an diesen Maßnahmen der beruflichen Bildung machen. In diesem Fall muss Einvernehmen darüber erzielt werden, welche Arbeitnehmer an der Bildungsmaßnahme teilnehmen sollen. Kommt keine Einigung zustande, wird der Fall an eine Schlichtungsstelle abgegeben. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber während einer Elternzeit die Teilnahme an innerbetrieblichen Bildungsmaßnahmen also nicht erzwingen.

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es während der Elternzeit?
Grundsätzliche stehen heute eine Vielzahl modularisierter Bildungsangebote zur Verfügung. Das betrifft sowohl öffentliche als auch private Bildungsträger, die innerbetriebliche Fortbildung als auch ein Fernstudium außerhalb der Arbeitszeit.

Aus logischen Gründen scheidet ein Präsenzstudium in Vollzeit während der Elternzeit aus. Interessierte Arbeitnehmer in Elternzeit nehmen dafür das Fernstudium in Anspruch, aus Gründen der bereits näher betrachteten Flexibilität. Ein Studium ist immer dann geeignet, wenn in einem Berufsfeld die Qualifizierungsanforderungen besonders hoch sind oder der betriebliche Aufstieg in Leitungsfunktionen sogar an einen Hochschulabschluss gebunden ist. Auch die vollständige berufliche Neuorientierung kann ein Studium erforderlich machen.

Elternzeit Weiterbildung: Seminare, Schulungen, Fortbildungen

Sehr beliebt sind Schulungen und Seminare


Alternativ bieten einzelne Seminare und Fortbildungen interessante Möglichkeiten der Weiterbildung. Auch solche Module schließen in der Regel mit einem Zertifikat ab und können den professionellen Arbeitsalltag nach der Elternzeit begleiten. Wenn sich Arbeitnehmer während einer Elternzeit weiterbilden möchten, dann steht dem arbeitsrechtlich grundsätzlich nichts im Wege. Arbeitgeber müssen nichtbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen allerdings finanziell nicht unterstützen.

Auf der anderen Seite gibt es auch innerbetriebliche Maßnahmen der Berufsbildung. In bestimmten Fällen auch kommt eine Teilnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Frage, die sich eigentlich in Elternzeit befinden. Grundsätzlich soll ein gegenseitiges Einvernehmen darüber erzielt werden, welche Arbeitnehmer an der Bildungsmaßnahme teilnehmen.