Über 2700 staatlich zertifizierte Fernstudienangebote durchsuchen:

oder/und Was bedeutet das?

Was bedeutet das? Euro

Staatliche Finanzierungsmöglichkeiten des Studiums

BAföG Studium Ausländer

Wie der Anspruch auf BAföG geltend gemacht werden kann

Auch Studierende mit Migrationshintergrund können ebenso wie ihre deutschen Kommilitonen unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Unterstützung in Form von BAföG erhalten. Einige dieser Voraussetzungen betreffen alle ausländischen Studenten. Bei anderen Bestimmungen greift – wie auch beim Auslands-BAföG – die Unterscheidung nach Ausländern, die aus einem Land der Europäischen Union (EU) kommen sowie Staatsbürgern eines anderen Landes außerhalb der EU. Alle ausländischen Studenten können in Deutschland BAföG beantragen, wenn mindestens ein Elternteil (Vater oder Mutter) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder der Student selbst mit einem Partner verheiratet ist, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Dasselbe gilt auch für anerkannte Heimatlose, Asylberechtigte, Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland (und im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind), sowie für anerkannte Flüchtlinge und Ausländer, die Abschiebungsschutz genießen. In jedem dieser Fälle kann das staatliche BAföG beantragt werden.

BAföG für EU-BürgerInnen
Stammen Studierende aus EU-Mitgliedsstaaten, dann gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, in Deutschland BAföG zu erhalten: Entweder muss der künftige Hochschulstudent vor der Aufnahme des Studiums in Deutschland gearbeitet haben – dann muss grundsätzlich auch ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und dem geplanten Studium bestehen. Das Recht auf Einreise und Aufenthalt in Deutschland (als Kind oder Ehegatte) besteht außerdem auch aufgrund des europäischen Freizügigkeitsgesetzes.

BAföG für Nicht-EU-BürgerInnen
Alle ausländische Studenten aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten müssen eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • der/die Student/in hat vor dem Beginn des Studiums mindestens fünf Jahre in Deutschland gearbeitet (versicherungspflichtige Beschäftigung, eine Ausbildung oder Nebenjobs gelten nicht)
  • mindestens ein Elternteil war innerhalb der letzten sechs Jahre vor Beginn der Ausbildung mindestens drei Jahre in Deutschland erwerbstätig
    (versicherungspflichtige Beschäftigung, eine Ausbildung oder Nebenjobs gelten nicht)
  • Ausnahme: von dieser Regelung kann abgesehen werden, wenn die Erwerbstätigkeit aus einem von Vater oder Mutter nicht zu vertretenden Grunde nicht ausgeübt worden ist und er oder sie im Inland mindestens sechs Monate erwerbstätig war.

Zu diesen nicht zu vertretenden Gründen gehören beispielsweise:

  • Arbeitslosigkeit
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Krankheit
  • Mutterschaftsurlaub

Insgesamt kann man festhalten, dass viele der in Deutschland lebenden Ausländer Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG haben. Bewerber, die aufgrund ihrer Herkunft die Ausbildungsförderung gemäß den Regelungen für Bürger aus Staaten außerhalb der EU beantragen wollen, kann ein Beratungsgespräch hilfreich sein. Hier können die Sachbearbeiter von Studentenwerken und BAföG-Ämtern feststellen, ob die Erwerbstätigkeit von Vater und/ oder Mutter des Studenten im Rahmen der Antragsprüfung anerkannt werden kann.

Weitere Informationen