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Förderprogramme und Stipendien für ausländische Studierende

Finanzierung und Stipendium für Studium

In Deutschland gibt es viele unterschiedliche Förderprogramme

Grundsätzliche gibt es in Deutschland ein vielfältiges und gut funktionierendes Angebot an staatlichen und institutionellen Förderprogrammen. Die vergebenen Stipendien – in der Regel monatliche Zahlungen oder Büchergeld – kommen dabei vom Bund, von den Ländern, von politischen Stiftungen sowie von gemeinnützigen oder privatwirtschaftlich organisierten Förderern. Ob auch ausländische Studierende sich um ein bestimmtes Stipendium bewerben können, hängt im Prinzip von den Richtlinien und der Aufgabenstellung des jeweiligen Programmes ab. Hier hilft ein Blick in die Förderbestimmungen.
Einen sehr guten Überblick finden alle Interessenten auf dem „Deutschen Bildungsserver“ unter www.bildungsserver.de. Auf diesen Seiten werden neben allgemeinen Informationen zum Bildungswesen in Deutschland auch gezielt Förderprogramme für ausländische Studenten aufgelistet.
Ebenfalls hilfreich sind die Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes DAAD

Beispiele
Stipendienprogramm für Lehramtsstudenten mit Migrationshintergrund
Derzeit haben rund ein Drittel der Schüler, aber nur ein Prozent der Lehrkräfte in Deutschlands Schulen einen Migrationshintergrund. Mit der Einrichtung des Stipendienprogramms für Lehramtsstudierende und künftige Lehrkräfte mit Migrationshintergrund möchte die Gemeinnützige Hertie-Stiftung die gesellschaftliche Realität verstärkt auch in den Lehrerzimmern abbilden und
Vorbilder schaffen. Durch finanzielle und ideelle Unterstützung fördert die Stiftung deshalb herausragende künftige Lehrkräfte mit Migrationshintergrund in ihrer Ausbildung und will begabte und engagierte Abiturienten mit Migrationshintergrund gezielt für den Lehrberuf gewinnen. Den Beginn der nächsten Ausschreibung erfahren alle Interessenten ab Ende Mai 2011 auf der Website www.horizonte.ghst.de. Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2011 für Studienstipendiaten und der 15. August 2011 für Bildungsstipendiaten (Referendare).

Das Deutschland-Stipendium
Mit dem Stipendienprogrammgesetz (StipG) zum Deutschlandstipendium hat die Bundesregierung erstmals ein bundesweit gültiges Stipendienprogramm auf den Weg gebracht, das private Mittelgeber in die Spitzenförderung an deutschen Hochschulen einbezieht. Begabten Studierenden zahlt der Bund 150 Euro pro Stipendium und Monat, wenn die jeweilige Hochschule den gleichen Beitrag von privater Seite einwirbt. Damit übernimmt der Bund den gesamten öffentlichen Finanzierungsanteil.
Gesucht werden junge Talente und Persönlichkeiten aller Nationalitäten, die Herausragendes leisten. Dabei sind die schulischen Erfolge und/ oder die Leistungen an der Universität entscheidend. Aber nicht nur: Auch wer sich in der Gemeinde oder in der Schülervertretung engagiert, wer ein Familienmitglied pflegt oder wer dem kleinen Bruder Nachhilfe gibt, ist beim Deutschlandstipendium im Vorteil.
Studienanfängerinnen und -anfänger können sich direkt bei einer Hochschule bewerben, die das Deutschlandstipendium anbietet. Das gilt auch für Studierende aus dem Ausland. Neben herausragenden Schulnoten oder einem bereits abgeschlossenen Bachelor können auch Fachpreise oder Auszeichnungen zum Beispiel bei “Jugend forscht” berücksichtigt werden. Dabei müssen die Leistungsnachweise in Bezug zum gewählten Studiengang stehen.
Im Einzelnen informiert jede Hochschule über die Zugangsvoraussetzungen und das Verfahren, ebenso wie über die Anzahl der bereitgestellten Stipendien. Das gilt auch für die Studienfächer, die jeweils mit dem Deutschlandstipendium gefördert werden. Ganz wichtig: Ein Drittel der angebotenen Stipendien an jeder Hochschule sind nicht an bestimmte Studienfächer gebunden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.deutschland-stipendium.de.