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Alles zum Thema Bewerbungsverfahren und Zulassung

Bewerbung Weiterbildung Lebenslauf Senioren

Welche Regelungen gelten für Senioren?

Laut Grundgesetz hat jeder Deutsche das Recht auf freien Zugang zu Bildung und zu Hochschulen, sofern die formalen Qualifikationen (Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife, das Abitur) vorliegen. Übersteigt jedoch in bestimmten Studienfächern die Nachfrage nach Studienplätzen die Kapazität dieser Fächer, können die Bundesländer oder einzelne Hochschulen Zulassungsbeschränkungen beim Zugang zur Hochschule beantragen. Wenn es solche Zulassungsbeschränkungen gibt, müssen sich alle Kandidaten auch regulär um ihren Studienplatz bewerben. In der Praxis wird das an fast allen deutschen Hochschulen so gehandhabt.
Allerdings gibt es für Senioren Ausnahmeregelungen, wie z.B. die Möglichkeit reduzierter Semestergebühren oder Teilnahmegebühren. Wir zeigen Ihnen die Ausnahmen und erklären Ihnen die Ausnahmeregelungen.

Zugangsvoraussetzungen

Präsenzstudium (ordentliches Studium)
Für jedes Präsenz- und Vollzeitstudium an deutschen Hochschulen gibt es zwei ganz wesentliche Zugangsvoraussetzungen, die verbindlich sind:

  • Allgemeine Hochschulreife/Abitur
  • bei Studiengängen mit begrenzten Plätzen weitere Zulassungsbeschränkungen in Form des „Numerus clausus“ (= Zulassungsrang)

Natürlich gelten diese Regelungen auch für Senioren – mit Ausnahmen: das Teilzeitstudium in Form von Seniorenakademien kann auch ohne Hochschulzugangsberechtigung wahrgenommen und abgeschlossen werden. Weiterhin ist die Teilnahme in der Regel nicht an eine Altersgrenze der Senioren gebunden. Dabei ist das Seniorenstudium in den Hochschulalltag integriert und in das allgemeine Lehrprogramm eingebunden, welches auch die jüngeren Studenten absolvieren.

Zusammenfassung Seniorenstudium

  • Seniorenstudium ist ein spezielles Gasthörerstudium
  • Es werden Orientierungs- und Begleitveranstaltungen angeboten
  • Es gibt kein einheitliches Modell in Deutschland

Viele Senioren haben den Status von Gasthörern (d.h. sie studieren nicht in Vollzeit und wollen keinen qualifizierten Abschluss erwerben). Deshalb sind sie nicht zur Teilnahme an Prüfungen verpflichtet. In der Regel muss man sich für ein Seniorenstudium nur anmelden, nicht bewerben.

Zusammenfassung Gasthörerstudium

  • Gasthörerstudium ist eine Weiterbildung auf bestimmten Studiengebieten
  • Es sind keine Abschlüsse oder Prüfungen möglich
  • Das Abitur ist nicht zwingend erforderlich

Die Numerus-clausus-Werte werden nicht festgesetzt. Sie ergeben sich vielmehr in jedem Verfahren neu auf Grund der aktuellen Voraussetzungen der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber. Eine Zulassungsgrenze (Zulassungsrang) drückt aus, welche Note (in der Regel Abiturdurchschnittsnote) oder wie viele Wartesemester (Zeiten ohne Einschreibung seit Erwerb der Hochschulzugangs-berechtigung) die letzte zugelassene Person aufweist.
Hierbei ergeben sich in der Regel drei unterschiedliche Werte, da jede Bewerberin und jeder Bewerber in Wirklichkeit an bis zu drei Zulassungsverfahren (Ranglistenverfahren) teilnimmt, wobei in der dritten Zulassungsrunde die Hochschule bestimmte Gewichtungen vornehmen kann.

Fernstudium
Ganz anders sieht es bei Fernstudiengängen privater Bildungsträger aus. Hier gibt es zwar ebenfalls eine Zugangsvoraussetzung in Form der Allgemeinen Hochschulreife/Fachhochschulreife und/ oder mehrjähriger Berufsausbildung und -erfahrung. Da diese Studiengänge sich aber fast ausschließlich durch Studiengebühren finanzieren, wird jeder Bildungsträger bemüht sein, allen Bewerbern einen Studienplatz anzubieten.

Weiterbildung
Ähnlich verhält es sich auch bei alternativen Bildungsangeboten wie etwa Kursen bei der örtlichen Volkshochschule, in Seminaren von Verbänden, Vereinen oder den Veranstaltungen freier Trainer.
Spezielle Zugangsvoraussetzungen gibt es in der Regel nicht, einzig die Gebühr muss zwingend entrichtet werden.