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Ein Fernstudium steht jedem/r BewerberIn offen

Prinzipiell stehen Fernstudiengänge allen inländischen als auch ausländischen Bewerbern zur Verfügung. Das Fernstudium an einer deutschen Hochschule kann man sowohl in Deutschland als auch mit aktuellem Aufenthaltsort im Ausland beginnen. Zu erfüllen sind lediglich die ganz grundsätzlichen sprachlichen und fachlichen Voraussetzungen. Wichtig: Ein Fernstudium ist fast immer kostenpflichtig.

Ein Beispiel: die Fernuniversität Hagen
Bei der Einschreibung müssen Zeugnisse vorgelegt werden, die der geforderten deutschen Studienberechtigung entsprechen. Zusätzlich ist der Nachweis der Deutschkenntnisse erforderlich.
Folgende Unterlagen müssen mit dem Zulassungsantrag eingereicht werden:

  • amtlich beglaubigte Kopie der Studienberechtigung in der Originalsprache
  • amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung von der Studienberechtigung in die deutsche Sprache (nicht erforderlich bei englischsprachigen Fassungen)
  • amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises zu den Deutschkenntnissen
  • ggf. Kopie des Nachweises über eine Namensänderung (Personalausweis, Heiratsurkunde)

Für die Aufnahme der Bachelorstudiengänge müssen Zeugnisse eingereicht werden, die dem deutschen Abitur entsprechen. Für die Aufnahme der Masterstudiengänge müssen Studienabschlüsse vorgelegt werden, die den geforderten deutschen Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind. Die Überprüfung der ausländischen Qualifikation erfolgt im Studentischen Auslandsamt der Fernuniversität. Die Bewertung der Vorbildungsnachweise richtet sich nach den Bewertungsvorschlägen der von den Kultusministerien eingerichteten Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Informationen über diese Einrichtung und die Bewertungsvorschläge einzelner Zeugnisse gibt es unter www.anabin.de.