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Steuerliche Vergünstigungen und Studienkredite fürs Fernstudium

Finanzierung Fernstudium in ElternzeitNur ein sehr geringer Anteil aller Studierenden ist nicht auf staatliche Unterstützung oder einen Nebenjob angewiesen, um sich das Studium finanzieren zu können. Studieren kostet Geld. Insbesondere in den Großstädten Berlin, München, Köln oder Hamburg ist der Lebensunterhalt sehr teuer. Hinzu kommen noch Studiengebühren, Literatur und andere Studienmaterialien. In den meisten Fällen macht sich Unwissenheit über die Möglichkeiten der Finanzierung breit.


Studiengebühren als Werbungskosten geltend machen
Wer sich für das Fernlernen entschieden und den für sich passenden Studiengang begonnen hat, der kann die nun anfallenden Studiengebühren in der Regel als Werbungskosten geltend machen. Weitere Aufwendungen, die steuerlich absetzbar sind, wären Fachzeitschriften, Schreibmaterial, Fachbücher, Unterbringung, Verpflegung usw. Absolvieren Sie also beispielsweise ein Fernstudium Tourismus mit anschließender IHK Prüfung können Sie die Fahrt zur Prüfung, falls eine Unterbringung notwendig wird, die Unterkunft und die Kosten für das Studium selbst steuerlich geltend machen. Eine Bescheinigung für die Vorlage beim Finanzamt stellt in der Regel jede Fernschule automatisch zum Jahreswechsel aus.

Studienkredit fürs Fernstudium
Wer ein Fernstudium absolvieren möchte, aber nicht über ausreichend finanziellen Mittel verfügt, dem bleibt die Möglichkeit einen Studienkredit zu beantragen. Viele Banken und Sparkassen bieten einen Solchen zur Ausbildungsförderung, meist befristet und zinsgünstig, an. Detaillierte Informationen liefert Ihnen ein Anbieter in Ihrer Nähe oder natürlich das Internet. Orientierung bieten auf jeden Fall die Studentenwerke an Ihrem Hochschulort. Die Kriterien sind dabei unabhängig davon, ob Sie ein Vollzeitstudium oder ein Fernstudium absolvieren möchten. Mehr unter: www.studentenwerke.de

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