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Was ist unter Bildungsurlaub zu verstehen?

Grundsätzlich ist Urlaub für die Mehrheit der Berufstätigen die wohl mit Abstand schönste Zeit des Jahres, um sich von dem stressigen Arbeitsalltag zu erholen. Bildungsurlaub hingegen ist ein gesetzlich geregelter Sonderurlaub und dient der Weiterbildung.

Kalender: Bildungsurlaub-Planung

Bildungsurlaub ist gesetzlich geregelt

Das Thema “Bildungsurlaub” zeigt, dass Erholung in Zeiten des lebenslangen Lernens durchaus auch mit Weiterbildungsmaßnahmen gekoppelt werden kann, um die eigenen Karrierechancen voranzutreiben. Viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, dass sie für solche Zwecke in der Regel 5 bezahlte Arbeitstage im Jahr nutzen können. In den meistens Fällen werden die Bildungsmaßnahmen auch von den Vorgesetzten bzw. von der Geschäftsführung gefördert und unterstützt, zumal persönliches Engagement und neue Fachkenntnisse der Arbeitstätigkeit und damit dem Unternehmen neuen Schwung verleihen können.

Bildungsurlaub ist gesetzlich geregelter Sonderurlaub

Bildungsurlaub ist eine gesetzlich geregelte Form des Sonderurlaubs und soll der beruflichen oder auch politischen Weiterbildung dienen. Die bürokratisch korrekte Bezeichnung ist jedoch “Bildungsfreistellung”, da es sich nicht um einen reinen Erholungsurlaub handelt.

In Deutschland existiert die Möglichkeit des Bildungsurlaubs seit 1974 im Zuge eines internationalen Abkommens zur Arbeitsorganisation.
Wichtiger Hinweis: Für Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen existieren gegenwärtig keine derartigen Gesetze. Hier muss auf andere tarifvertragliche Regelungen zurückgegriffen werden.
Da der Bund als Gesetzgeber zunächst untätig blieb, verfassten die Bundesländer in einer Art Konkurrenzkampf eigene Bildungsurlaubsgesetze, die bis heute gültig sind. Zum Teil weichen die genauen Bestimmungen aber ab, sodass sich immer ein Blick in den entsprechenden Gesetzestext des jeweiligen Bundeslandes empfiehlt.

Bildungsurlaub: Anspruch auf 5 bezahlte Urlaubstage/Jahr

Uhr: Zeit für Weiterbildung

Nehmen Sie sich die Zeit

  • Gesetzlicher Anspruch auf 5 bezahlte Urlaubstage (im Saarland sogar 6 Tage) pro Jahr
  • Die einzelnen Bundesländer sehen verschiedene Fristen vor (4 – 6 Wochen vorher einreichen)
  • Die Weiterbildung muss berufsnah sein und der Gesetzeslage im jeweiligen Bundesland entsprechen
  • In einigen Bundesländern kann der Anspruch auf das nächste Jahr übertragen werden
  • Betriebliche Gründe können zur Ablehnung führen, der Anspruch entfällt jedoch nicht
  • Der Arbeitsort ist entscheidend in Bezug auf das konkret geltende Recht

Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

Generell ist zu beachten, dass der zeitliche Umfang sowie die Anerkennung bestimmter Weiterbildungsmaßnahmen von Bundesland zu Bundesland abweichen können. Allerdings ist der Freistellungsanspruch für Bildungsurlaub auf Themen der politischen und berufsnahen Bildung beschränkt. Wer also eine Fortbildung plant, die unmittelbar mit der Arbeitstätigkeit zu tun hat, wird in der Regel keine Probleme mit der Genehmigung bekommen, sofern der Urlaub rechtzeitig angemeldet wurde (mindestens 4 bis 6 Wochen vorher).

Jedes Bundesland definiert zum Teil auch, welche Art von Seminaren als Bildungsurlaub zugelassen wird. Allgemeingültige Aussagen sind hier nicht zulässig und wenig sinnvoll. Auf den Seiten des Deutschen Bildungsservers für Weiterbildungskurse findet sich eine Auflistung der Regelungen in den einzelnen Bundesländern.

Sprachkurse fallen unter Bildungsurlaub

Sprachwolke und Sprachen lernen

Neue Sprachen im Urlaub lernen

Sprachkurse werden in der Regel genehmigt, da sich aufgrund der Globalisierung fast täglich internationale Geschäftskontakte ergeben. Übrigens ist es auch möglich, den Anspruch auf Bildungsurlaub in das nächste Jahr zu übertragen, sodass ggf. 10 Tage am Stück realisiert werden können (dies macht z.B. für eine Auslandsreise Sinn).
Darüber hinaus können etwaige Kosten für diesen Sonderurlaub auch im Bereich “Aufwendungen für Weiterbildung” in der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Abgelehnt werden kann der Bildungsurlaub vom Chef nur, wenn er keinen Bezug zur Arbeitstätigkeit sieht oder aber dringende betriebliche Gründe nachweisbar dagegen sprechen. Dies bedeutet aber natürlich nicht, dass der Jahresanspruch verfällt.

Berufspendler bei abweichendem Wohn- und Arbeitsort

Da sich die Bestimmungen und Fristen zur Anmeldung des Bildungsurlaubes in jedem Bundesland unterscheiden, sollten Sie sich rechtzeitig informieren und Ihren Chef in Kenntnis setzen.
Etwaige Scheu ist bei diesem Thema unangebracht, denn Motivation und Eigeninitiative werden keinem Mitarbeiter negativ ausgelegt werden.

Maßgeblich ist der Firmensitz, nicht der Wohnort
Da es sich beim Bildungsurlaub um einen konkreten Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber handelt, ist der Arbeitsort bzw. der Ort des Firmensitzes maßgeblich, nicht der Wohnort. Nach einem Arbeitsplatzwechsel besteht allerdings nicht ohne weiteres ein sofortiger Anspruch auf Bildungsurlaub. Sie können Ihren alten Anspruch gegenüber dem vorherigen Arbeitgeber nicht einfach 1:1 übernehmen. Je nach Bundesland gibt es zum Teil Mindestzeiten, die Sie vor Antritt eines solchen Sonderurlaubs zu erfüllen haben.

BildungsURLAUB: Seminare und Weiterbildungen in der Ostseeregion

Dass Bildungsurlaub trotz intellektueller Anstrengungen und ganztägiger Seminare und Workshops einen nachhaltigen Erholungsfaktor ausstrahlen kann, beweist die Ostsee-Region: Herrliche Sandstrände, idyllische Sanddünen und Wanderwege sowie zahlreiche prachtvolle Bädervillen laden zu jeder Jahreszeit dazu ein, den Tag mit einem Spaziergang ausklingen zu lassen oder den Gaumen mit frischem Fisch aus der Ostsee in einem der zahlreichen Restaurants verwöhnen zu lassen.
Schwerpunkte für berufliche bzw. politische Weiterbildungsmöglichkeiten in der Ostseeregion liegen im Bereich des Umweltschutzes (Verhältnis von Tourismus und Natur) und der wirtschaftlichen Entwicklung der Ostsee-Region (mit Bezug zum baltischen Raum). Zudem finden sich Anbieter für eher mental orientierte Seminare, die Strategien zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit im Beruf (Stichwort “Stressmanagement”) zum Ziel haben.

Checkliste zum Thema Bildungsurlaub

  • Habe ich mich online über sinnvolle Angebote informiert?
  • Welche Art der Weiterbildung erhöht meine Berufschancen?
  • Wird meine gewünschte Fortbildung im jeweiligen Bundesland anerkannt?
  • Habe ich die gesetzlichen Fristen eingehalten und meinen Chef rechtzeitig informiert?
  • Habe ich eine neue Arbeitsstelle inne und ggf. überhaupt noch keinen Anspruch?
  • Habe ich alle Belege gesammelt, um den Urlaub steuerlich geltend zu machen?

Weiterführende Quellen:
Regelungen in den einzelnen Bundesländern
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Betriebsräte
Auflistung der Sprachschulen weltweit

Gastbeitrag des Urlaubsportals Ostsee24.de

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