Fernstudiengänge - Recht - privates und öffentliches Recht - Kommunalrechtsassistent (ZAR)

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Weiterbildung: Kommunalrechtsassistent (ZAR)

Ziel des Fernkurses/Fernstudiums: Vermittlung von Grundkenntnissen und Anwendungsmöglichkeiten in den Rechtsgebieten Öffentliches Recht und Kommunalrecht
Fernkurs-Anbieter: ZAR Zentrum für Aus- und Fortbildung im Recht (ZAR)
Sitz des Anbieters:
Abschluss: institutsinterne Prüfung
Kursvoraussetzung für Teilnehmer: keine besonderen; evtl. Internet-Zugang
Prüfungsvoraussetzungen: Nachweis ausreichender Vorbereitung

Inhalte der Weiterbildung/des Fernkurses: Öffentliches Recht I und II - Kommunalrecht


Intensität und Aufwand für den Fernunterricht / das Fernstudium

Aufwand bzw. Materialien: Lehrbriefe
Bearbeitungsdauer: 103 Stunden
Kursumfang: 0 Seiten
Lehrgangsdauer: 3 Monate
Anzahl an Lehrbriefen: 3
Lernaufwand pro Woche: 8 Stunden


Begleitender Unterricht/Präsenzunterricht: ist nicht vorgesehen


Kosten: Kommunalrechtsassistent (ZAR)

Lehrgangskosten: 450 Euro
Gesamte Kosten des Fernkurses/Fernstudiums: 0 Euro

Möglichkeiten für Ratenzahlung: Die Kursgebühr/Studienkosten sind in 3 Raten à 150 Euro bezahlbar.

privates und öffentliches Recht Weiterbildungsmöglichkeit
Adresse des Instituts:
ZAR Zentrum für Aus- und Fortbildung im Recht in D- 66606 St. Wendel
Zum Tal 30


Homepage:


Dieser Lehrgang ist durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen
Zulassungsnummer:
7139204
Letzte Aktualisierung des Datenbestandes: 2012-09-11

Weitere Fernkurse von ZAR in der Kategorie privates und öffentliches Recht

Rechtsassistent (IHK)
Vermittlung von Grundkenntnissen und Anwendungsmöglichkeiten in den Rechtsgebieten: Strafrecht, Zivilrecht und Öffentliches Recht
Voraussetzungen: Hochschulreife/Fachhochhochschulreife oder abgeschlossene Berufsausbildung mit rechtlichen Bezügen (z.B. kaufmännische Ausbildungsberufe) - Internet-Zugang
Rechtsreferent/in (IHK)
Vermittlung eines breiten juristischen Grundwissens um Sachverhalte unter juristischen Gesichtspunkten aufzunehmen, aufzubereiten und sie in einfachen Fällen nach einer eigenen rechtlichen Bewertung einer Entscheidung zuzuführen
Voraussetzungen: (Fach-) Abitur oder mittlerer Bildungsabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf mit rechtlichen Bezügen (insbesondere kaufmännische Ausbildungsberufe
Allgemein

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