Fernstudiengänge - Recht - privates und öffentliches Recht - Rechtsassistent (IHK)

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Weiterbildung: Rechtsassistent (IHK)

Ziel des Fernkurses/Fernstudiums: Vermittlung von Grundkenntnissen und Anwendungsmöglichkeiten in den Rechtsgebieten: Strafrecht, Zivilrecht und Öffentliches Recht
Fernkurs-Anbieter: ZAR Zentrum für Aus- und Fortbildung im Recht (ZAR)
Sitz des Anbieters:
Abschluss: institutsinterne Prüfung mit IHK-Zertifikat
Kursvoraussetzung für Teilnehmer: Hochschulreife/Fachhochhochschulreife oder abgeschlossene Berufsausbildung mit rechtlichen Bezügen (z.B. kaufmännische Ausbildungsberufe) - Internet-Zugang
Prüfungsvoraussetzungen: Nachweis ausreichender Vorbereitung

Inhalte der Weiterbildung/des Fernkurses: Strafrecht - Zivilrecht - Öffentliches Recht


Intensität und Aufwand für den Fernunterricht / das Fernstudium

Aufwand bzw. Materialien: Module (5 Lehrbriefe) mit Übungsklausuren; Lehrgang kann auch online durchgeführt werden
Bearbeitungsdauer: 234 Stunden
Kursumfang: 0 Seiten
Lehrgangsdauer: 6 Monate
Anzahl an Lehrbriefen: 3
Lernaufwand pro Woche: 8-10 Stunden


Begleitender Unterricht/Präsenzunterricht: ist nicht vorgesehen


Kosten: Rechtsassistent (IHK)

Lehrgangskosten: 1050 Euro
Gesamte Kosten des Fernkurses/Fernstudiums: 0 Euro

Möglichkeiten für Ratenzahlung: Die Kursgebühr/Studienkosten sind in 6 Raten à 175 Euro bezahlbar.

privates und öffentliches Recht Weiterbildungsmöglichkeit
Adresse des Instituts:
ZAR Zentrum für Aus- und Fortbildung im Recht in D- 66606 St. Wendel
Zum Tal 30


Homepage:


Dieser Lehrgang ist durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen
Zulassungsnummer:
7129103
Letzte Aktualisierung des Datenbestandes: 2012-09-11

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Kommunalrechtsassistent (ZAR)
Vermittlung von Grundkenntnissen und Anwendungsmöglichkeiten in den Rechtsgebieten Öffentliches Recht und Kommunalrecht
Voraussetzungen: keine besonderen; evtl. Internet-Zugang
Rechtsreferent/in (IHK)
Vermittlung eines breiten juristischen Grundwissens um Sachverhalte unter juristischen Gesichtspunkten aufzunehmen, aufzubereiten und sie in einfachen Fällen nach einer eigenen rechtlichen Bewertung einer Entscheidung zuzuführen
Voraussetzungen: (Fach-) Abitur oder mittlerer Bildungsabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf mit rechtlichen Bezügen (insbesondere kaufmännische Ausbildungsberufe

Vermittlung eines breiten juristischen Grundwissens um Sachverhalte unter juristischen Gesichtspunkten aufzunehmen, aufzubereiten und sie in einfachen Fällen nach einer eigenen rechtlichen Bewertung einer Entscheidung zuzuführen
Allgemein

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