Fernstudiengänge - Recht - privates und öffentliches Recht - Rechtsassistent (IHK)

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Weiterbildung: Rechtsassistent (IHK)

Ziel des Fernkurses/Fernstudiums: Vermittlung von Grundkenntnissen und Anwendungsmöglichkeiten in den Rechtsgebieten: Strafrecht, Zivilrecht und Öffentliches Recht
Fernkurs-Anbieter: ZAR Zentrum für Aus- und Fortbildung im Recht (ZAR)
Sitz des Anbieters:
Abschluss: institutsinterne Prüfung mit IHK-Zertifikat
Kursvoraussetzung für Teilnehmer: Hochschulreife/Fachhochhochschulreife oder abgeschlossene Berufsausbildung mit rechtlichen Bezügen (z.B. kaufmännische Ausbildungsberufe) - Internet-Zugang
Prüfungsvoraussetzungen: Nachweis ausreichender Vorbereitung

Inhalte der Weiterbildung/des Fernkurses: Strafrecht - Zivilrecht - Öffentliches Recht


Intensität und Aufwand für den Fernunterricht / das Fernstudium

Aufwand bzw. Materialien: Module (5 Lehrbriefe) mit Übungsklausuren; Lehrgang kann auch online durchgeführt werden
Bearbeitungsdauer: 234 Stunden
Kursumfang: 0 Seiten
Lehrgangsdauer: 6 Monate
Anzahl an Lehrbriefen: 3
Lernaufwand pro Woche: 8-10 Stunden


Begleitender Unterricht/Präsenzunterricht: ist nicht vorgesehen


Kosten: Rechtsassistent (IHK)

Lehrgangskosten: 1050 Euro
Gesamte Kosten des Fernkurses/Fernstudiums: 0 Euro

Möglichkeiten für Ratenzahlung: Die Kursgebühr/Studienkosten sind in 6 Raten à 175 Euro bezahlbar.

privates und öffentliches Recht Weiterbildungsmöglichkeit
Adresse des Instituts:
ZAR Zentrum für Aus- und Fortbildung im Recht in D- 66606 St. Wendel
Zum Tal 30


Homepage:


Dieser Lehrgang ist durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen
Zulassungsnummer:
7129103
Letzte Aktualisierung des Datenbestandes: 2012-09-11

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Vermittlung von Grundkenntnissen und Anwendungsmöglichkeiten in den Rechtsgebieten Öffentliches Recht und Kommunalrecht
Voraussetzungen: keine besonderen; evtl. Internet-Zugang
Rechtsreferent/in (IHK)
Vermittlung eines breiten juristischen Grundwissens um Sachverhalte unter juristischen Gesichtspunkten aufzunehmen, aufzubereiten und sie in einfachen Fällen nach einer eigenen rechtlichen Bewertung einer Entscheidung zuzuführen
Voraussetzungen: (Fach-) Abitur oder mittlerer Bildungsabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf mit rechtlichen Bezügen (insbesondere kaufmännische Ausbildungsberufe
Allgemein

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